1.
Die
nachstehenden Bedingungen sind verbindlich für alle Aufträge, die von der Firma
A. Lehmann & Co. AG, 4123 Allschwil, entgegengenommen werden.
2.
Sämtliche
Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Preisänderungen, als Folge
wechselnder Rohstoffpreise und Herstellungskosten, müssen wir uns jederzeit
vorbehalten.
3.
Das gelieferte
Material wird zum effektiven Nettogewicht verrechnet. Die Gebinde sind in der
Regel Einweggebinde und werden nicht zurückgenommen.
4.
Die
bestätigten Lieferfristen approximativ und werden von uns nach bestem Willen
und Können eingehalten. Kommt es trotzdem zu einer Überschreitung der
Lieferfrist, berechtigt dies den Käufer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder
zur Erhebung von Schadenersatzansprüchen. Auch Unterlassung der Lieferung aus
anderen Gründen berechtigt nicht zu Schadenersatz.
5.
Sendungen
erfolgen in der Regel ex Werk. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Empfängers.
Verlust und Gebindebeschädigungen sind beim Eingang unverzüglich dem
Transportunternehmen zu melden. Allfällige Mängel an den gelieferten Waren
müssen gemäss OR 201 sofort dem Hersteller gemeldet werden. Bei begründeten
Beanstandungen ersetzen wir die fehlerhafte Ware durch einwandfreies Material.
6.
Sofern nicht
anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung gegen Rechnungsstellung,
zahlbar innert 30 Tagen, rein netto.
7.
Verlangen Sie die technischen Merkblätter, die unbedingt zusammen mit den Gebrauchsanweisungen
auf den Gebinden vor der Applikation studiert werden müssen. Bei diesen
Merkblättern handelt es sich um Richtlinien, die auf dem allgemein bekannten
Stand der Wissenschaft und Technik basieren. Es ist deshalb das Ausgabedatum zu
beachten und allenfalls nach aktualisierten Merkblättern zu fragen. Die Angaben
und Richtlinien beziehen sich auf normale und übliche Verhältnisse; ob sie
einem bestimmten Einzelfall angemessen sind, kann nur durch eigene Prüfung
festgestellt werden.
8.
Nicht
vordosierte Packungen von Kunstharzprodukten sind ausschliesslich für Abnehmer
bestimmt, welche über die erforderlichen Anwendungskenntnisse verfügen. Die
festgelegten Mischverhältnisse dürfen nicht verändert werden. Unsere Garantie
erstreckt sich ausschliesslich auf die Qualität der gelieferten Materialien,
nicht aber für deren korrekte Dosierung und Verarbeitung.
9.
Auf unsere
Produkte gewähren wir eine Garantie von einem Jahr. Sie beschränkt sich
ausschliesslich auf Qualität und Eignung unserer Produkte, nicht aber auf deren
Applikationen, da diese Arbeiten nicht von uns ausgeführt werden.
10. Unser technischer Beratungsdienst steht unseren Kunden
zur Verfügung. Eine Haftung kann indessen nicht abgeleitet werden, da unserem
Beratungsdienst die tatsächlichen Vor- und Umweltbedingungen bei der Verwendung
des Materials nicht bekannt sind.
11. Zur besonderen
Beachtung: Bei
Entsorgung von Farben, Lacken und anderen Flüssigkunststoffen gelten diese als
Sonderabfälle. Die dafür bestehenden Verordnungen (VeVA) sind genau zu
befolgen. Auf unseren Lieferscheinen ist die Transportklasse nach ADR/RID für
den Strassen-, Bahn und Posttransport angegeben. Für das Abholen von
klassierten Produkten (Gefahrengut) ist es notwendig, dass das Fahrzeug gemäss
der „Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse“
ausgerüstet ist. Der Chauffeur muss ausgebildet und im Besitz der notwendigen
Dokumente sein, die ihn zum Transport von klassierten Produkten befugen. Die
nötigen schriftlichen Anweisungen (Unfallmerkblätter) werden durch uns
abgegeben. Da wir als Versender bei Nichteinhaltung der Vorschrift zur Verantwortung
gezogen werden können, müssen wir uns vorbehalten, nicht vorschriftsmässig
ausgerüstete Fahrzeuge nicht zu beladen. Bei Unfällen, die in irgendeiner Weise
mit unseren Produkten in Zusammenhang gebracht werden können (z.B. Vergiftungen
usw.), steht das Schweiz. Toxikologische Informationszentrum über Telefon 145
(+41’44'251’51’51)jederzeit zur Verfügung. Obwohl die Mehrzahl unserer Produkte
ungiftig sind, wurde sicherheitshalber die Formulierungen unserer
Standardprodukte bei diesem Institut deponiert, um jederzeit geeignete
Hilfsmassnahmen zu ermöglichen.
Da
viele unserer Produkte kälteempfindlich sind, können wir keine Haftung für
unsachgemässen Transport (Selbstabholung) / falsche Lagerung übernehmen.
12. Gerichtsstand für beide Parteien ist Arlesheim BL.