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1.        Die nachstehenden Bedingungen sind verbindlich für alle Aufträge, die von der Firma A. Lehmann & Co. AG, 4123 Allschwil, entgegengenommen werden.

2.       
Sämtliche Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Preisänderungen, als Folge wechselnder Rohstoffpreise und Herstellungskosten, müssen wir uns jederzeit vorbehalten.

3.       
Das gelieferte Material wird zum effektiven Nettogewicht verrechnet. Die Gebinde sind in der Regel Einweggebinde und werden nicht zurückgenommen.

4.       
Die bestätigten Lieferfristen approximativ und werden von uns nach bestem Willen und Können eingehalten. Kommt es trotzdem zu einer Überschreitung der Lieferfrist, berechtigt dies den Käufer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Erhebung von Schadenersatzansprüchen. Auch Unterlassung der Lieferung aus anderen Gründen berechtigt nicht zu Schadenersatz.

5.       
Sendungen erfolgen in der Regel ex Werk. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Empfängers. Verlust und Gebindebeschädigungen sind beim Eingang unverzüglich dem Transportunternehmen zu melden. Allfällige Mängel an den gelieferten Waren müssen gemäss OR 201 sofort dem Hersteller gemeldet werden. Bei begründeten Beanstandungen ersetzen wir die fehlerhafte Ware durch einwandfreies Material.

6.       
Sofern nicht anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung gegen Rechnungsstellung, zahlbar innert 30 Tagen, rein netto.

7.       
Verlangen Sie die technischen Merkblätter, die unbedingt zusammen mit den Gebrauchsanweisungen auf den Gebinden vor der Applikation studiert werden müssen. Bei diesen Merkblättern handelt es sich um Richtlinien, die auf dem allgemein bekannten Stand der Wissenschaft und Technik basieren. Es ist deshalb das Ausgabedatum zu beachten und allenfalls nach aktualisierten Merkblättern zu fragen. Die Angaben und Richtlinien beziehen sich auf normale und übliche Verhältnisse; ob sie einem bestimmten Einzelfall angemessen sind, kann nur durch eigene Prüfung festgestellt werden.

8.       
Nicht vordosierte Packungen von Kunstharzprodukten sind ausschliesslich für Abnehmer bestimmt, welche über die erforderlichen Anwendungskenntnisse verfügen. Die festgelegten Mischverhältnisse dürfen nicht verändert werden. Unsere Garantie erstreckt sich ausschliesslich auf die Qualität der gelieferten Materialien, nicht aber für deren korrekte Dosierung und Verarbeitung.

9.       
Auf unsere Produkte gewähren wir eine Garantie von einem Jahr. Sie beschränkt sich ausschliesslich auf Qualität und Eignung unserer Produkte, nicht aber auf deren Applikationen, da diese Arbeiten nicht von uns ausgeführt werden.

10.    
Unser technischer Beratungsdienst steht unseren Kunden zur Verfügung. Eine Haftung kann indessen nicht abgeleitet werden, da unserem Beratungsdienst die tatsächlichen Vor- und Umweltbedingungen bei der Verwendung des Materials nicht bekannt sind.

11.    
Zur besonderen Beachtung:
Bei Entsorgung von Farben, Lacken und anderen Flüssigkunststoffen gelten diese als Sonderabfälle. Die dafür bestehenden Verordnungen (VeVA) sind genau zu befolgen. Auf unseren Lieferscheinen ist die Transportklasse nach ADR/RID für den Strassen-, Bahn und Posttransport angegeben. Für das Abholen von klassierten Produkten (Gefahrengut) ist es notwendig, dass das Fahrzeug gemäss der „Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse“ ausgerüstet ist. Der Chauffeur muss ausgebildet und im Besitz der notwendigen Dokumente sein, die ihn zum Transport von klassierten Produkten befugen. Die nötigen schriftlichen Anweisungen (Unfallmerkblätter) werden durch uns abgegeben. Da wir als Versender bei Nichteinhaltung der Vorschrift zur Verantwortung gezogen werden können, müssen wir uns vorbehalten, nicht vorschriftsmässig ausgerüstete Fahrzeuge nicht zu beladen. Bei Unfällen, die in irgendeiner Weise mit unseren Produkten in Zusammenhang gebracht werden können (z.B. Vergiftungen usw.), steht das Schweiz. Toxikologische Informationszentrum über Telefon 145 (+41’44'251’51’51)jederzeit zur Verfügung. Obwohl die Mehrzahl unserer Produkte ungiftig sind, wurde sicherheitshalber die Formulierungen unserer Standardprodukte bei diesem Institut deponiert, um jederzeit geeignete Hilfsmassnahmen zu ermöglichen.

Da viele unserer Produkte kälteempfindlich sind, können wir keine Haftung für unsachgemässen Transport (Selbstabholung) / falsche Lagerung übernehmen.

12.    
Gerichtsstand für beide Parteien ist Arlesheim BL.

 
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